China reduziert schrittweise Testing
Dieser Artikel hat ein Update erhalten November 2021
Im Jahr 1990 führte China eine Sicherheitsüberwachung für Kosmetika ein, die auf der Hygiene Verordnung aus 1989 basiert. Damit öffnete China das Tor zur Tierversuchspflicht. Seitdem fielen dort Tierversuche mit jährlich über 300.000 Tieren an. Februar 2012 wurde diese Pflicht dann auf alle Kosmetika ausgeweitet, was den kapitalkräftigen chinesischen Markt für Kosmetikhersteller, die ohne Tierversuche produzierten, restlos versperrte. Jede importierte Kosmetik muss(te) das Prüfsystem durchlaufen, bevor Produkte auf dem chinesischen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen. Um auf dem Markt etabliert zu bleiben, ließen einige Kosmetikhersteller von ihrer tierversuchsfreien Politik ab. Sehr etische Unternehmen dagegen zogen sich vom chinesischen Markt zurück. In den letzten Jahren schraubte China die Anforderungen für Tierversuche für Kosmetik schrittweise runter, durch den Abbau von Bürokratie und durch Änderungen der Vorschriften.
Kometikmarkt auf dem Festland
◉ Tierversuche für Kosmetik sind vorgeschrieben
wenn Produkte international sind und nach China eingeführt werden, sowie Produkte, die eine spezielle Funktion erfüllen (Haarfarben, Haarwuchsmittel, Deodorants, Sonnenschutz). Die zuständige Behörde NMPA (ehemals CDFA - China Food & Drug Administration) setzt für die Registrierung Tierversuche voraus. Ohne Registrierung keine Zollabwicklung. Ausnahme ist Hongkong: Dort gelten andere Bestimmungen für den Import und Vertrieb - ohne die Verpflichtung zum Tierversuch.
wenn Produkte international sind und nach China eingeführt werden, sowie Produkte, die eine spezielle Funktion erfüllen (Haarfarben, Haarwuchsmittel, Deodorants, Sonnenschutz). Die zuständige Behörde NMPA (ehemals CDFA - China Food & Drug Administration) setzt für die Registrierung Tierversuche voraus. Ohne Registrierung keine Zollabwicklung. Ausnahme ist Hongkong: Dort gelten andere Bestimmungen für den Import und Vertrieb - ohne die Verpflichtung zum Tierversuch.
Juni 2014
◉ Die landeseigene Kosmetik ist von Tierversuchen befreit
Dieses gilt jedoch nur für Teilbereiche. Zuvor waren für Kosmetik Tierversuche vorgeschrieben. Alternative Testmethoden dürfen eingesetzt werden, wenn die Produkte in China ausschließlich für den chinesischen Markt produziert sind und es sich um “Non Special Use” Produkte (Nagelpflege, Schminke, Hautpflege, Parfum, Shampoo) handelt. | Externe Unternehmen, die ihre Produkte in China vermarkten wollen, können auch von diesem Gesetzt profitieren, indem sie direkt in China produzieren und entsprechend strenge Vorschriften einhalten.
◉ Die landeseigene Kosmetik ist von Tierversuchen befreit
Dieses gilt jedoch nur für Teilbereiche. Zuvor waren für Kosmetik Tierversuche vorgeschrieben. Alternative Testmethoden dürfen eingesetzt werden, wenn die Produkte in China ausschließlich für den chinesischen Markt produziert sind und es sich um “Non Special Use” Produkte (Nagelpflege, Schminke, Hautpflege, Parfum, Shampoo) handelt. | Externe Unternehmen, die ihre Produkte in China vermarkten wollen, können auch von diesem Gesetzt profitieren, indem sie direkt in China produzieren und entsprechend strenge Vorschriften einhalten.
11.11.2016
◉ Alternativ-Test kann bei der Registrierung von Kosmetika eingesetzt werden
Die NMPA gibt bekannt , das ein Neutralrot-Test auch NRU-Test (Neutral Red Uptake) als Alternative zu Tierversuchen eingesetzt werden kann. Es handelt sich hier um einen Standard-Zytotoxizitätstest.
◉ Alternativ-Test kann bei der Registrierung von Kosmetika eingesetzt werden
Die NMPA gibt bekannt , das ein Neutralrot-Test auch NRU-Test (Neutral Red Uptake) als Alternative zu Tierversuchen eingesetzt werden kann. Es handelt sich hier um einen Standard-Zytotoxizitätstest.
2019
◉ Es wird zwischen “Pre-Market”- und “Post-Market”-Produkten unterschieden
Post-Market: Kosmetik, die bereits auf dem chinesischen Markt rotiert, konnte bei Bedarf im Auftrag der chinesischen Regierung im Tierversuch getestet werden ⇾ diese Kontrolle entfällt: Post-Market-Tests in China beinhalten keine Tierversuche. Pre-Market: neu importierte Kosmetik, die auf dem chinesischen Markt verkauft werden soll, dort noch nicht registriert und noch nicht in den Verkehr gebracht worden ist, wird im Tierversuch getestet.
◉ Es wird zwischen “Pre-Market”- und “Post-Market”-Produkten unterschieden
Post-Market: Kosmetik, die bereits auf dem chinesischen Markt rotiert, konnte bei Bedarf im Auftrag der chinesischen Regierung im Tierversuch getestet werden ⇾ diese Kontrolle entfällt: Post-Market-Tests in China beinhalten keine Tierversuche. Pre-Market: neu importierte Kosmetik, die auf dem chinesischen Markt verkauft werden soll, dort noch nicht registriert und noch nicht in den Verkehr gebracht worden ist, wird im Tierversuch getestet.
28.08.2020
◉ Behörden stellen eine Befreiung von toxikologischen Tests in Aussicht
Es liegt ein Entwurf vor, dass Unternehmen künftig die Befreiung von toxikologischen Tests für importierte „non-special Cosmetics“ beantragen könnten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: GMP-Zertifizierungen und Sicherheitsrisikobewertung müssen vorliegen und voll bestätigt sein.
◉ Behörden stellen eine Befreiung von toxikologischen Tests in Aussicht
Es liegt ein Entwurf vor, dass Unternehmen künftig die Befreiung von toxikologischen Tests für importierte „non-special Cosmetics“ beantragen könnten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: GMP-Zertifizierungen und Sicherheitsrisikobewertung müssen vorliegen und voll bestätigt sein.
01.05.2021
◉ Neue Kosmetikverordnung (CSAR) für ‘herkömmliche’ Kosmetikprodukte
Es ist für Kosmetikunternehmen möglich geworden, "Non-Special Use" Produkte ohne Tierversuche in China zu vermarkten. Hierfür gelten allerdings strengere Qualitätskontrollmaßnahmen: Es muss ein GMP-Zertifikat (Good Manufacturing Practice) für eine gute Herstellungspraxis von nationalen Behörden ausgestellt sein, sowie eine glasklare Sicherheitsbewertung vorliegen, die bestätigt, dass das Produkt sicher ist.
Von der Befreiung ausgenommen sind Kosmetik für Kinder, sowie das Unternehmen keine negativen Kontroll- oder Sicherheitsprobleme haben darf, neue Inhaltsstoffe, als auch Inhaltsstoffe mit hohem Risiko getestet und registriert werden müssen. Kosmetika der "Special Use" Kategorie (auch 'Spezialkosmetik' genannt) fallen weiterhin unter die Tierversuchspflicht.
◉ Neue Kosmetikverordnung (CSAR) für ‘herkömmliche’ Kosmetikprodukte
Es ist für Kosmetikunternehmen möglich geworden, "Non-Special Use" Produkte ohne Tierversuche in China zu vermarkten. Hierfür gelten allerdings strengere Qualitätskontrollmaßnahmen: Es muss ein GMP-Zertifikat (Good Manufacturing Practice) für eine gute Herstellungspraxis von nationalen Behörden ausgestellt sein, sowie eine glasklare Sicherheitsbewertung vorliegen, die bestätigt, dass das Produkt sicher ist.
Von der Befreiung ausgenommen sind Kosmetik für Kinder, sowie das Unternehmen keine negativen Kontroll- oder Sicherheitsprobleme haben darf, neue Inhaltsstoffe, als auch Inhaltsstoffe mit hohem Risiko getestet und registriert werden müssen. Kosmetika der "Special Use" Kategorie (auch 'Spezialkosmetik' genannt) fallen weiterhin unter die Tierversuchspflicht.
Dazu gehören unter anderem folgende Produkte:
- Haarfarben
- Dauerwellenprodukte
- Haarentfernungsprodukte
- Haarwuchsmittel
- Brustverschönerungsprodukte
- Körperfitnessprodukte
- Deodorants
- Sonnenschutzmittel
- Anti-Sommersprossen-Produkte
- Bleichmittel/ Aufhellungsprodukte
- Nagellacke
Cross Border E-Commerce Market
◉ Tierversuche können über den CBEC-Markt umgangen werden
Produkte, die über den CBEC-Markt (Cross Border E-Commerce Market) über Online-Plattformen in China eingeführt werden, gelten als 'persönliche Importe'. Die Registrierung erfordert Zutatenlisten und Sicherheitszertifikate. Tierversuche sind nicht erforderlich, da der Onlinehandel nicht vom chinesischen Gesetzt betroffen ist. Vertriebe und Hersteller müssen sich hier anderen Regeln beugen: Produkte, die nicht registriert und somit nicht an Tieren getestet wurden, dürfen nur in einem begrenzten Rahmen vermarktet werden.
Risikolücke auf dem Versandweg: Zollkontrollen, bei denen möglicherweise (doch) Tierversuche durchgeführt werden. Nach chinesischem Recht ist dieses erlaubt. Es ist jedoch nicht nachprüfbar, ob Einfuhrware an Tieren getestet wurde.
Produkte, die über den CBEC-Markt (Cross Border E-Commerce Market) über Online-Plattformen in China eingeführt werden, gelten als 'persönliche Importe'. Die Registrierung erfordert Zutatenlisten und Sicherheitszertifikate. Tierversuche sind nicht erforderlich, da der Onlinehandel nicht vom chinesischen Gesetzt betroffen ist. Vertriebe und Hersteller müssen sich hier anderen Regeln beugen: Produkte, die nicht registriert und somit nicht an Tieren getestet wurden, dürfen nur in einem begrenzten Rahmen vermarktet werden.
Risikolücke auf dem Versandweg: Zollkontrollen, bei denen möglicherweise (doch) Tierversuche durchgeführt werden. Nach chinesischem Recht ist dieses erlaubt. Es ist jedoch nicht nachprüfbar, ob Einfuhrware an Tieren getestet wurde.
TITELBILD Skyline: fanjianhua | Freepik

