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Timeline China - Aussicht Tierversuche für Kosmetik

Neue Kosmetikregeln 2021: importierte Kosmetik wird nicht mehr grundsätzlich an Tieren getestet, Abschaffung in Aussicht?

Tierversuche - Timeline China

schrittweise reduziet China das Testing

Dieser Artikel hat ein Update erhalten November 2021

1990 führte China eine Sicherheitsüberwachung für Kosmetika ein, die auf der Hygiene Verordnung aus 1989 basiert. Damit öffnete China das Tor zur Tierversuchspflicht. Seitdem fielen dort jährlich Tierversuche mit mehr als 300.000 Tieren an. Februar 2012 wurde diese Pflicht auf alle Kosmetika ausgeweitet, was den kapitalkräftigen chinesischen Markt für cruelty-free Hersteller restlos versperrte. Jede importierte Kosmetik musste ab diesem Zeitpunkt ein Prüfsystem durchlaufen, bevor sie auf dem chinesischen Markt in Verkehr gebracht wurde. Um auf dem Markt etabliert zu bleiben, ließen einige Kosmetikhersteller von ihrer tierversuchsfreien Politik ab. Sehr etische Unternehmen dagegen zogen sich vom chinesischen Markt zurück. In den letzten Jahren schraubte China die Anforderungen für Tierversuche für Kosmetik schrittweise runter, durch den Abbau von Bürokratie und durch Änderungen der Vorschriften. 

Kometikmarkt auf dem Festland

◉ Tierversuche für Kosmetik sind vorgeschrieben
wenn Produkte international sind und nach China eingeführt werden, sowie Produkte, die eine spezielle Funktion erfüllen (Haarfarben, Haarwuchsmittel, Deodorants, Sonnenschutz). ​Die zuständige Behörde
NMPA (ehemals CDFA - China Food & Drug Administration) setzt für die Registrierung Tierversuche voraus. Ohne Registrierung keine Zollabwicklung. Ausnahme ist Hongkong: Dort gelten andere Bestimmungen für den Import und Vertrieb - ohne die Verpflichtung zum Tierversuch.
Juni 2014 
◉ Die landeseigene Kosmetik ist von Tierversuchen befreit
Dieses gilt jedoch nur 
für Teilbereiche. Zuvor waren für Kosmetik Tierversuche vorgeschrieben. Alternative Testmethoden dürfen eingesetzt werden, wenn die Produkte in China ausschließlich für den chinesischen Markt produziert sind und es sich um “Non Special Use” Produkte (Nagelpflege, Schminke, Hautpflege, Parfum, Shampoo) handelt. | 
Externe Unternehmen, die ihre Produkte in China vermarkten wollen, können auch von diesem Gesetzt profitieren, indem sie direkt in China produzieren und entsprechend strenge Vorschriften einhalten.
11.11.2016
Alternativ-Test kann bei der Registrierung von Kosmetika eingesetzt werden
Die NMPA gibt bekannt , das ein Neutralrot-Test auch NRU-Test (Neutral Red Uptake) als Alternative zu Tierversuchen eingesetzt werden kann. Es handelt sich hier um einen Standard-Zytotoxizitätstest.
2019
◉ Es wird zwischen “Pre-Market”- und “Post-Market”-Produkten unterschieden
Post-Market: Kosmetik, die bereits auf dem chinesischen Markt rotiert, konnte bei Bedarf im Auftrag der chinesischen Regierung im Tierversuch getestet werden ⇾ diese Kontrolle entfällt: Post-Market-Tests in China beinhalten keine Tierversuche. Pre-Market: neu importierte Kosmetik, die auf dem chinesischen Markt verkauft werden soll, dort noch nicht registriert und noch nicht in den Verkehr gebracht worden ist, wird im Tierversuch getestet. 
28.08.2020 
Behörden stellen eine Befreiung von toxikologischen Tests in Aussicht
Es liegt ein Entwurf vor, dass Unternehmen künftig die Befreiung von toxikologischen Tests für importierte  „non-special Cosmetics“ beantragen könnten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 
GMP-Zertifizierungen und Sicherheitsrisikobewertung müssen vorliegen und voll bestätigt sein.

01.05.2021

◉ Neue Kosmetikverordnung (CSAR) für ‘herkömmliche’ Kosmetikprodukte

Es ist für Kosmetikunternehmen möglich geworden, "Non-Special Use" Produkte ohne Tierversuche in China zu vermarkten. Hierfür gelten allerdings strengere Qualitätskontrollmaßnahmen: Es muss ein GMP-Zertifikat (Good Manufacturing Practice) für eine gute Herstellungspraxis von nationalen Behörden ausgestellt sein, sowie eine glasklare Sicherheitsbewertung vorliegen, die bestätigt, dass das Produkt sicher ist.​


​Von der Befreiung ausgenommen sind Kosmetik für Kinder, sowie das Unternehmen keine negativen Kontroll- oder Sicherheitsprobleme haben darf, neue Inhaltsstoffe, als auch Inhaltsstoffe mit hohem Risiko getestet und registriert werden müssen. Kosmetika der "Special Use" Kategorie (auch 'Spezialkosmetik' genannt) fallen weiterhin unter die Tierversuchspflicht. 


Dazu gehören unter anderem folgende Produkte:


  • Haarfarben
  • Dauerwellenprodukte
  • Haarentfernungsprodukte
  • Haarwuchsmittel
  • Brustverschönerungsprodukte
  • Körperfitnessprodukte
  • Deodorants
  • Sonnenschutzmittel
  • Anti-Sommersprossen-Produkte
  • Bleichmittel/ Aufhellungsprodukte
  • ​Nagellacke


Cross Border E-Commerce Market

Tierversuche können über den CBEC-Markt umgangen werden 
Produkte, die über den CBEC-Markt (Cross Border E-Commerce Market) über Online-Plattformen in China eingeführt werden, gelten als 'persönliche Importe'. Die Registrierung erfordert Zutatenlisten und Sicherheitszertifikate. Tierversuche sind nicht erforderlich, da der Onlinehandel nicht vom chinesischen Gesetzt betroffen ist. Vertriebe und Hersteller müssen sich hier anderen Regeln beugen: Produkte, die nicht registriert und somit nicht an Tieren getestet wurden, dürfen nur in einem begrenzten Rahmen vermarktet werden. 

Risikolücke auf dem Versandweg: Zollkontrollen, bei denen möglicherweise (doch) Tierversuche durchgeführt werden. Nach chinesischem Recht ist dieses erlaubt. Es ist jedoch nicht nachprüfbar, ob Einfuhrware an Tieren getestet wurde. 

TITELBILD: fanjianhua by Freepik , bearbeitet