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CLEAR YOU UP !

CHRONIK EINES VERBOTS: Abschaffung der Tierversuche für Kosmetik

5/5/2017

 
Ende der Tierversuche für Kosmetik? - EU & Tierversuche

EU-Kommission führte VerbotE ein

Dieser Artikel hat ein Update erhalten November 2025
Am 11.03.2003  trat  die 7. Änderung der Kosmetik Richtlinie (2003/15/EG) in Kraft. Die Änderung wurde 2004 wirksam und ersetzt die 6. Kosmetik Richtlinie von 1993.  Diese Richtlinie verbot Tierversuche für Kosmetika ab dem 01.01.1998, jedoch konnte dieses Verbot nie vollständig umgesetzt werden. Erst ab 2004 begann sich sachte was zu tun. Doch Achtung ! Es gibt einen eklatanten Unterschied zwischen dem Vermarktungsverbot und dem Versuchsverbot. ... Die Abschaffung der Tierversuche für Kosmetik hat eine lange Time-Line hinter sich und auf dem Weg zum Erfolg diverse Schlupflöcher. Chronik eines Verbotes:

Vermarktungsverbot

11.09.2004 
◉ Verkaufsverbot mit Einschränkung 
An Tieren getestete Endprodukten und Rohstoffe dürfen nicht verkauft werden, wenn es für diese Gruppe alternative Test-Methoden  gibt, die von der EU validiert wurden.

11.03.2009 
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Endprodukten, die an Tieren getestet wurden. 
◉ Verkaufsverbot von Rohstoffen mit Einschränkung
Rohstoffe die aus Routine Tests mit Tierversuchen stammen sind weiterhin erlaubt, unabhängig ob für diese Versuche alternative Testverfahren vorhanden sind. 
Unternehmen umgingen dieses Verbot, indem sie Tierversuche aus der EU auslagerten und im Ausland realisierten. 
​

11.03.2013 
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Produkten und Rohstoffen aus verbliebenen drei Routine-Tests, die noch an Tieren durchgeführt wurden. Mit diesem Erlass muss jedes internationale Unternehmen, das kosmetische Produkte in die EU importieren und vermarkten möchte, künftig von Tierversuchen absehen.

21.06.2016 
◉ Erweiterung für Mittel des kosmetischen Bereichs
Der Erlass erfolgt durch den  Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Die Nutzung von Daten, die aus ausländischen Tierversuchen hervorgehen wird untersagt. Produkte, die auf diesen Daten basieren, erhalten keine EU-Marktzulassung. Damit soll verhindert werden, das das bestehende Tierversuchsverbot umgangen wird, durch Auslagerung der Versuche in Drittländer.

Markt: SCHLUPFLÖCHER 

◉ Das EU-Gesetz gilt nicht rückwirkend 
Diese Regelung trifft nur auf Produktlinien zu, die ab dem 11. März 2013 NEU auf dem europäischen Markt eingeführt wurden. Produkte deren Inhaltsstoffe vor dem 11. März 2013 im Tierversuch getestet wurden, dürfen weiterhin innerhalb der EU vertrieben werden. Viele Kosmetik- und Körperpflegeprodukte sowie auch Haushaltsreiniger gibt es schon lange vor diesem Beschluss. Damit ist also nicht jedes Produkt in der EU frei von Tierversuchen. ​
◉ ​Export als Lücke
​
Sobald ein Endprodukt oder Rohstoff die Grenze überquert, gelten die Gesetze des anderen Landes. Somit können Endprodukte durchaus außerhalb der EU getestet werden. 
Gelangt das Produkt also über die Grenze, werden Tierversuche fällig. ​
Viele Firmen erklären ihre Produkte als tierversuchsfrei, exportieren jedoch ins Ausland. Insbesondere China stellt(e) hier ein Problem dar. Wer Kosmetik in China vermarkten will/wollte, muss(te) die Ware registrieren lassen und damit auch Tierversuche in Kauf nehmen. Aus diesem Grund haben sich einige Unternehmen, insbesondere Produzenten von Naturkosmetik, wie Lavera und LOGOCOS mit den Marken Sante und Logona, vom chinesischen Markt zurück gezogen.

Versuchsverbot 

1986
◉ 
Verbot von Tierversuchen für die Entwicklung dekorativer Kosmetika

1998
◉ 
Verbot von Tierversuchen für die Entwicklung pflegender Kosmetika

11.09.2004 
◉ Verbot von Tierversuchen für Endprodukte

11.03.2009 
◉ Verbot von Tierversuche für Inhaltsstoffe 
Das Verbot bezieht sich auf rein kosmetische Stoffe. Ausgenommen von dem Verbot sind drei Routine Tests: Allergietest, Reproduktionstoxizitätstest, Karzinogenitätstest. Diese sind zugelassen und werden eingesetzt.

11.03.2013 
◉ Endgültige Einstellung von Tierversuchen, mit Einschränkung 
wenn die Mehrfachnutzung von Substanzen vorliegt: Das Verbot bezieht sich auf kosmetische Bestandteile, die keinem anderen Produkt zugeordnet sind. Sind im kosmetischem Produkt Bestandteile enthalten, die auch in nicht kosmetischen Produkten enthalten sein können, d.h. wenn der Stoff mehrfach genutzt wird, fällt der Stoff zwecks Risikobewertung unter das Chemikalien-Gesetz und somit unter die Tierversuchs-Vorschrift. 
​

August 2014
◉ Tierversuchsverbot wird systematisch verletzt​
PETA zeigt auf, i
n der EU werden nachweislich tausende Tierversuche für Kosmetika durchgeführt. Die Europäische Kommission weicht ihre eigenen Tierversuchs-Verbote auf und gibt einen Spielraum für eine dehnbare Auslegungen des Chemikalien-Gesetzes frei. 


In die Risiko-Bewertung der ECHA fallen Chemikalien, mit denen Industriewerk-Tätige bei der Herstellung in Kontakt kommen, sowie Chemikalien, die in die Umwelt gelangen (wie Fischsterben). Hierfür kann die ECHA Tierversuche verlangen: bei Chemikalien, die ausschließlich nur in Kosmetika vorkommen, bei Stoffen die bereits als sicher eingestuft wurden und bei Stoffen, die in zertifizierten Naturkosmetik vorhanden sind.

2016
◉ Verbot 
der Datennutzung von Tierversuchen
die außerhalb der EU durchgeführt wurden

03.05.2018
◉ Verabschiedung einer Resolution (PE612.269) 
Das Europaparlament fordert bis 2023 weltweit das Verbot von Tierversuchen für Kosmetik. Andere Segmente sind nicht von einem Verbot berührt. Wie die Grundlagenforschung, dort wird weiter experimentiert.

01.06.2018 
◉ Stichtag zur Erfüllung des Chemikaliengesetz 
Bis zu diesem Datum sollen alle bestehenden Altchemikalien auf ihre gesundheitliche Sicherheit und Umweltgefährdung geprüft sein. 
​Sofern keine alternativen Testmöglichkeiten gegeben sind werden dafür Tierversuche herangezogen. Die Reach Verordnung wurde 2006 eingeführt und trat 2007 in Kraft.

KosmetiK: Schlupflöcher

◉ ​EU-Verordnung - (REACH) vom 19.07.2006
REACH fordert, dass alle chemischen Stoffe, die in der EU ab einer bestimmten Menge verwendet werden, auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen und verlangt toxikologische Untersuchungen auch an längst eingeführten Stoffen. Das bedeutet, Stoffe, die nicht ausschließlich für Kosmetik verwendet werden, sind für Tierversuche weiterhin freigegeben: diese Stoffe fallen unter das Chemikaliengesetz. ​
◉ Kosmetik schließt chemische Inhaltsstoffe nicht aus
Das Verbot bezieht sich a.) auf die Unterlassung von Tierversuchen am Endprodukt und b.) auf die Unterlassung von Tierversuchen an Inhaltsstoffen, die ausschließlich in kosmetischen Produkten zum Einsatz kommen. 

​In Kosmetik können chemische Stoffe enthalten sein, die auch in Reinigungs- und Waschmitteln, Medikamenten oder Farben eingearbeitet werden. Ungefähr 90% der chemischen Stoffe werden im Tierversuch getestet. Davon fließen keinesfalls alle der untersuchten Stoffe, sondern nur ein Teil in die Entwicklung von Kosmetik ein. 
​​
◉ ECHA - ​Europäische Chemikalienagentur als Lücke
Die ECHA setzt sich für die sichere Verwendung von Chemikalien ein, 
um die menschliche Gesundheit, sowie den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Grundlage ist die EU-Chemikalien-Rechtsvorschrift. ECHA wertet das Chemikaliengesetz höher als das Kosmetikgesetz. Reichen die vorhandenen Daten für eine Bewertung nicht aus, fordert die ECHA neue Daten, auch aus Tierversuchen. ​​
01.09.2021
◉ Beginn einer europäische Bürgerinitiative (EBI) 
mit einer 1-jährigen Laufzeit bis zum 31.08.2022. 
Mit fast 1,5 Millionen Unterschiften fordern die ÄGT, Peta, HSI und CFE gemeinschaftlich die EU-Kommission in einem Brief auf, dafür zu sorgen, dass die ECHA alle Beauftragungen zur Durchführung von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe absetzt.

26.07.2023
◉ Europäische Kommission will sich nicht festlegen

Am 17.03.2023 fand ein Treffen zwischen den EBI-Initiatoren und der europäischen Kommission statt. Am 25.05.2023 fand eine öffentliche Anhörung im Europaparlament statt. Das Ergebnis: Nur in der Chemikalien-Testung wird die Reduzierung und Abschaffung von Tierversuchen angestrebt. Die Forderung zur Einhaltung des Verbots von Kosmetik-Tierversuchen und der Ausstieg aus allen Tierversuchen wurden in dem Entscheid nicht erwägt.

◉ Weiterhin Tierversuche in der EU für Kosmetika
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verlangt Tierversuche, auch für Stoffe die ausschließlich nur in Kosmetika vorkommen. Diese Forderung bezieht sich auf das Chemikaliengesetz von REACH. So bewertet ECHA das Gesundheitsrisiko des Industriepersonals, das Kosmetikprodukte herstellt, oder Reaktionen der Umwelt (wie Fischsterben) auf Stoffe, die für die Verwendung in Kosmetika bestimmt sind. In derartigen Fällen ist die Chemikalien-Verordnung von REACH vorrangig.

ECHA steht im Widerspruch zur EU-Verordnung, die Tierversuche für die Risikobewertung kosmetischer Produkte oder deren Bestandteile in der EU und all ihren Mitgliedsstaaten, sowie die Vermarktung von Kosmetika, deren Inhaltsstoffe an Tieren getestet wurden, verbietet.

Aktuell 2025
◉ Plan zur Abschaffung von Tierversuchen für chemische Sicherheitsbewertungen
Die Europäische Kommission hat ab Mitte 2023 einen Fahrplan zur Neugestaltung der EU-Chemikalienverordnung erwogen. Die Abschaffung von Tierversuche für chemische Sicherheitsbewertungen soll in allen Chemikalienverordnungen schrittweise erreicht werden. Der Plan soll bis Anfang 2026 fertig gestellt sein. Der Punkt „Alternativen zu Tierversuchen“ wurde im Strategieplan 2025–2027 für Horizont Europa (Forschungs- und Innovationsfonds der EU) aufgenommen. 
QUELLEN
https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/wissen/tierversuche/gesetze/reach
​https://www.peta.de/neuigkeiten/tierversuche-fuer-kosmetik-in-der-eu
​

https://echa.europa.eu/de/animal-testing-under-reach
https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-chemicals-agency-echa_de
https://echa.europa.eu/de/-/clarity-on-interface-between-reach-and-the-cosmetics-regulation

https://www.tierversuche-verstehen.de/tierversuche-fuer-kosmetik
​

https://ecomundo.eu/en/blog/animal-testing-bans-europe
https://citizens-initiative.europa.eu/save-cruelty-free-cosmetics-commit-europe-without-animal-testing_de
https://citizens-initiative.europa.eu/initiatives/details/2021/000006_de
​

https://op.europa.eu/de/web/eu-law-and-publications/publication-detail/-/publication/6abcc8e7-e685-11ee-8b2b-01aa75ed71a1
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaische-burgerinitiative-auch-eu-kommission-fur-schnelleren-ausstieg-aus-tierversuchen-2023-07-25_de
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