EU-Kommission führte VerbotE ein
Am 11.03.2003 trat die 7. Änderung der Kosmetik Richtlinie (2003/15/EG) in Kraft. Die Änderung wurde 2004 wirksam und ersetzt die 6. Kosmetik Richtlinie von 1993. Diese Richtlinie verbot Tierversuche für Kosmetika ab dem 01.01.1998, jedoch konnte dieses Verbot nie vollständig umgesetzt werden. Erst ab 2004 begann sich sachte was zu tun. Doch Achtung ! Es gibt einen eklatanten Unterschied zwischen dem Vermarktungsverbot und dem Versuchsverbot. Und es gibt da noch die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA). Weiterhin Tierversuche für Kosmetika. ... Die Abschaffung der Tierversuche für Kosmetik hat eine lange Time-Line hinter sich und diverse Schlupflöcher. Chronik eines Verbotes:
Dieser Artikel hat ein Update erhalten November 2023
Vermarktungsverbot
11.09.2004
◉ Verkaufsverbot mit Einschränkung
An Tieren getestete Endprodukten und Rohstoffe dürfen nicht verkauft werden, wenn es für diese Gruppe alternative Test-Methoden gibt, die von der EU validiert wurden.
◉ Verkaufsverbot mit Einschränkung
An Tieren getestete Endprodukten und Rohstoffe dürfen nicht verkauft werden, wenn es für diese Gruppe alternative Test-Methoden gibt, die von der EU validiert wurden.
11.03.2009
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Endprodukten, die an Tieren getestet wurden.
◉ Verkaufsverbot von Rohstoffen mit Einschränkung
Rohstoffe die aus Routine Tests mit Tierversuchen stammen sind weiterhin erlaubt, unabhängig ob für diese Versuche alternative Testverfahren vorhanden sind. Unternehmen umgingen dieses Verbot, indem sie Tierversuche aus der EU auslagerten und im Ausland realisierten.
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Endprodukten, die an Tieren getestet wurden.
◉ Verkaufsverbot von Rohstoffen mit Einschränkung
Rohstoffe die aus Routine Tests mit Tierversuchen stammen sind weiterhin erlaubt, unabhängig ob für diese Versuche alternative Testverfahren vorhanden sind. Unternehmen umgingen dieses Verbot, indem sie Tierversuche aus der EU auslagerten und im Ausland realisierten.
11.03.2013
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Produkten und Rohstoffen aus verbliebenen drei Routine-Tests, die noch an Tieren durchgeführt wurden. Mit diesem Erlass muss jedes internationale Unternehmen, das kosmetische Produkte in die EU importieren und vermarkten möchte, künftig von Tierversuchen absehen.
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Produkten und Rohstoffen aus verbliebenen drei Routine-Tests, die noch an Tieren durchgeführt wurden. Mit diesem Erlass muss jedes internationale Unternehmen, das kosmetische Produkte in die EU importieren und vermarkten möchte, künftig von Tierversuchen absehen.
21.06.2016
◉ Erweiterung für Mittel des kosmetischen Bereichs
Der Erlass erfolgt durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Die Nutzung von Daten, die aus ausländischen Tierversuchen hervorgehen wird untersagt. Produkte, die auf diesen Daten basieren, erhalten keine EU-Marktzulassung. Damit soll verhindert werden, das das bestehende Tierversuchsverbot umgangen wird, durch Auslagerung der Versuche in Drittländer.
◉ Erweiterung für Mittel des kosmetischen Bereichs
Der Erlass erfolgt durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Die Nutzung von Daten, die aus ausländischen Tierversuchen hervorgehen wird untersagt. Produkte, die auf diesen Daten basieren, erhalten keine EU-Marktzulassung. Damit soll verhindert werden, das das bestehende Tierversuchsverbot umgangen wird, durch Auslagerung der Versuche in Drittländer.
Versuchsverbot
11.09.2004
◉ Verbot von Tierversuchen für Endprodukte
◉ Verbot von Tierversuchen für Endprodukte
11.03.2009
◉ Verbot von Tierversuche für Inhaltsstoffe
Das Verbot bezieht sich auf rein kosmetische Stoffe. Ausgenommen von dem Verbot sind drei Routine Tests: Allergietest, Reproduktionstoxizitätstest, Karzinogenitätstest. Diese sind zugelassen und werden eingesetzt.
◉ Verbot von Tierversuche für Inhaltsstoffe
Das Verbot bezieht sich auf rein kosmetische Stoffe. Ausgenommen von dem Verbot sind drei Routine Tests: Allergietest, Reproduktionstoxizitätstest, Karzinogenitätstest. Diese sind zugelassen und werden eingesetzt.
11.03.2013
◉ Endgültige Einstellung von Tierversuchen, mit Einschränkung
wenn die Mehrfachnutzung von Substanzen vorliegt: Das Verbot bezieht sich auf kosmetische Bestandteile, die keinem anderen Produkt zugeordnet sind. Sind im kosmetischem Produkt Bestandteile enthalten, die auch in nicht kosmetischen Produkten enthalten sein können, d.h. wenn der Stoff mehrfach genutzt wird, fällt der Stoff zwecks Risikobewertung unter das Chemikalien-Gesetz und somit unter die Tierversuchs-Vorschrift.
◉ Endgültige Einstellung von Tierversuchen, mit Einschränkung
wenn die Mehrfachnutzung von Substanzen vorliegt: Das Verbot bezieht sich auf kosmetische Bestandteile, die keinem anderen Produkt zugeordnet sind. Sind im kosmetischem Produkt Bestandteile enthalten, die auch in nicht kosmetischen Produkten enthalten sein können, d.h. wenn der Stoff mehrfach genutzt wird, fällt der Stoff zwecks Risikobewertung unter das Chemikalien-Gesetz und somit unter die Tierversuchs-Vorschrift.
August 2014
◉ Tierversuchsverbot wird systematisch verletzt
PETA zeigt auf, in der EU werden nachweislich tausende Tierversuche für Kosmetika durchgeführt. Die Europäische Kommission weicht ihre eigenen Tierversuchs-Verbote auf und gibt einen Spielraum für eine dehnbare Auslegungen des Chemikalien-Gesetzes frei.
In die Risiko-Bewertung der ECHA fallen Chemikalien, mit denen Industriewerk-Tätige bei der Herstellung in Kontakt kommen, sowie Chemikalien, die in die Umwelt gelangen (wie Fischsterben). Hierfür kann die ECHA Tierversuche verlangen: bei Chemikalien, die ausschließlich nur in Kosmetika vorkommen, bei Stoffen die bereits als sicher eingestuft wurden und bei Stoffen, die in zertifizierten Naturkosmetik vorhanden sind.
◉ Tierversuchsverbot wird systematisch verletzt
PETA zeigt auf, in der EU werden nachweislich tausende Tierversuche für Kosmetika durchgeführt. Die Europäische Kommission weicht ihre eigenen Tierversuchs-Verbote auf und gibt einen Spielraum für eine dehnbare Auslegungen des Chemikalien-Gesetzes frei.
In die Risiko-Bewertung der ECHA fallen Chemikalien, mit denen Industriewerk-Tätige bei der Herstellung in Kontakt kommen, sowie Chemikalien, die in die Umwelt gelangen (wie Fischsterben). Hierfür kann die ECHA Tierversuche verlangen: bei Chemikalien, die ausschließlich nur in Kosmetika vorkommen, bei Stoffen die bereits als sicher eingestuft wurden und bei Stoffen, die in zertifizierten Naturkosmetik vorhanden sind.
03.05.2018
◉ Verabschiedung einer Resolution (PE612.269)
Das Europaparlament fordert bis 2023 weltweit das Verbot von Tierversuchen für Kosmetik. Andere Segmente sind nicht von einem Verbot berührt. Wie die Grundlagenforschung, dort wird weiter experimentiert.
◉ Verabschiedung einer Resolution (PE612.269)
Das Europaparlament fordert bis 2023 weltweit das Verbot von Tierversuchen für Kosmetik. Andere Segmente sind nicht von einem Verbot berührt. Wie die Grundlagenforschung, dort wird weiter experimentiert.
01.06.2018
◉ Stichtag zur Erfüllung des Chemikaliengesetz
Bis zu diesem Datum sollen alle bestehenden Altchemikalien auf ihre gesundheitliche Sicherheit und Umweltgefährdung geprüft sein. Sofern keine alternativen Testmöglichkeiten gegeben sind werden dafür Tierversuche herangezogen. Die Reach Verordnung wurde 2006 eingeführt und trat 2007 in Kraft.
◉ Stichtag zur Erfüllung des Chemikaliengesetz
Bis zu diesem Datum sollen alle bestehenden Altchemikalien auf ihre gesundheitliche Sicherheit und Umweltgefährdung geprüft sein. Sofern keine alternativen Testmöglichkeiten gegeben sind werden dafür Tierversuche herangezogen. Die Reach Verordnung wurde 2006 eingeführt und trat 2007 in Kraft.
01.09.2021
◉ Beginn einer europäische Bürgerinitiative (EBI)
mit einer 1-jährigen Laufzeit bis zum 31.08.2022. Mit fast 1,5 Millionen Unterschiften fordern die ÄGT, Peta, HSI und CFE gemeinschaftlich die EU-Kommission in einem Brief auf, dafür zu sorgen, dass die ECHA alle Beauftragungen zur Durchführung von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe absetzt.
◉ Beginn einer europäische Bürgerinitiative (EBI)
mit einer 1-jährigen Laufzeit bis zum 31.08.2022. Mit fast 1,5 Millionen Unterschiften fordern die ÄGT, Peta, HSI und CFE gemeinschaftlich die EU-Kommission in einem Brief auf, dafür zu sorgen, dass die ECHA alle Beauftragungen zur Durchführung von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe absetzt.
26.07.2023
◉ Europäische Kommission will sich nicht festlegen
Am 17.03.2023 fand ein Treffen zwischen den EBI-Initiatoren und der europäischen Kommission statt. Am 25.05.2023 fand eine öffentliche Anhörung im Europaparlament statt. Das Ergebnis: Nur in der Chemikalien-Testung wird die Reduzierung und Abschaffung von Tierversuchen angestrebt. Die Forderung zur Einhaltung des Verbots von Kosmetik-Tierversuchen und der Ausstieg aus allen Tierversuchen wurden in dem Entscheid nicht erwägt.
◉ Europäische Kommission will sich nicht festlegen
Am 17.03.2023 fand ein Treffen zwischen den EBI-Initiatoren und der europäischen Kommission statt. Am 25.05.2023 fand eine öffentliche Anhörung im Europaparlament statt. Das Ergebnis: Nur in der Chemikalien-Testung wird die Reduzierung und Abschaffung von Tierversuchen angestrebt. Die Forderung zur Einhaltung des Verbots von Kosmetik-Tierversuchen und der Ausstieg aus allen Tierversuchen wurden in dem Entscheid nicht erwägt.
AKTUELL 2023
◉ Weiterhin Tierversuche in der EU für Kosmetika
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verlangt Tierversuche, auch für Stoffe die ausschließlich nur in Kosmetika vorkommen. Diese Forderung bezieht sich auf das Chemikaliengesetz von REACH. So bewertet ECHA das Gesundheitsrisiko des Industriepersonals, das Kosmetikprodukte herstellt, oder Reaktionen der Umwelt (wie Fischsterben) auf Stoffe, die für die Verwendung in Kosmetika bestimmt sind. In derartigen Fällen ist die Chemikalien-Verordnung von REACH vorrangig.
ECHA steht im Widerspruch zur EU-Verordnung, die Tierversuche für die Risikobewertung kosmetischer Produkte oder deren Bestandteile in der EU und all ihren Mitgliedsstaaten, sowie die Vermarktung von Kosmetika, deren Inhaltsstoffe an Tieren getestet wurden, verbietet.
◉ Weiterhin Tierversuche in der EU für Kosmetika
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verlangt Tierversuche, auch für Stoffe die ausschließlich nur in Kosmetika vorkommen. Diese Forderung bezieht sich auf das Chemikaliengesetz von REACH. So bewertet ECHA das Gesundheitsrisiko des Industriepersonals, das Kosmetikprodukte herstellt, oder Reaktionen der Umwelt (wie Fischsterben) auf Stoffe, die für die Verwendung in Kosmetika bestimmt sind. In derartigen Fällen ist die Chemikalien-Verordnung von REACH vorrangig.
ECHA steht im Widerspruch zur EU-Verordnung, die Tierversuche für die Risikobewertung kosmetischer Produkte oder deren Bestandteile in der EU und all ihren Mitgliedsstaaten, sowie die Vermarktung von Kosmetika, deren Inhaltsstoffe an Tieren getestet wurden, verbietet.
QUELLE
https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/wissen/tierversuche/gesetze/reach
https://www.peta.de/neuigkeiten/tierversuche-fuer-kosmetik-in-der-eu/
https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-chemicals-agency-echa_de
Artikel von Schrot & Korn: Tierversuche in der Kosmetik: Was ihr wissen solltet
https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/wissen/tierversuche/gesetze/reach
https://www.peta.de/neuigkeiten/tierversuche-fuer-kosmetik-in-der-eu/
https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-chemicals-agency-echa_de
Artikel von Schrot & Korn: Tierversuche in der Kosmetik: Was ihr wissen solltet