EU-Kommission führte Verbot ein
Am 11.03.2003 trat die 7. Änderung der Kosmetik Richtlinie (2003/15/EG) in Kraft. Die Änderung wurde 2004 wirksam und ersetzt die 6. Kosmetik Richtlinie von 1993. Diese Richtlinie verbot Tierversuche für Kosmetika ab dem 01.01.1998, jedoch konnte dieses Verbot nie vollständig umgesetzt werden. Erst ab 2004 begann sich sachte was zu tun.
Vermarktungsverbote
11.09.2004
◉ Verkaufsverbot mit Einschränkung:
An Tieren getestete Endprodukten und Rohstoffe dürfen nicht verkauft werden, wenn es für diese Gruppe alternative Test-Methoden gibt, die von der EU validiert wurden.
◉ Verkaufsverbot mit Einschränkung:
An Tieren getestete Endprodukten und Rohstoffe dürfen nicht verkauft werden, wenn es für diese Gruppe alternative Test-Methoden gibt, die von der EU validiert wurden.
11.03.2009
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Endprodukten, die an Tieren getestet wurden.
◉ Verkaufsverbot von Rohstoffen mit Einschränkung:
Rohstoffe die aus Routine Tests mit Tierversuchen stammen sind weiterhin erlaubt, unabhängig ob für diese Versuche alternative Testverfahren vorhanden sind. Unternehmen umgingen dieses Verbot, indem sie Tierversuche aus der EU auslagerten und im Ausland realisierten.
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Endprodukten, die an Tieren getestet wurden.
◉ Verkaufsverbot von Rohstoffen mit Einschränkung:
Rohstoffe die aus Routine Tests mit Tierversuchen stammen sind weiterhin erlaubt, unabhängig ob für diese Versuche alternative Testverfahren vorhanden sind. Unternehmen umgingen dieses Verbot, indem sie Tierversuche aus der EU auslagerten und im Ausland realisierten.
11.03.2013
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Produkten und Rohstoffen aus verbliebenen drei Routine-Tests, die noch an Tieren durchgeführt wurden. Mit diesem Erlass muss jedes internationale Unternehmen, das kosmetische Produkte in die EU importieren und vermarkten möchte, künftig von Tierversuchen absehen.
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Produkten und Rohstoffen aus verbliebenen drei Routine-Tests, die noch an Tieren durchgeführt wurden. Mit diesem Erlass muss jedes internationale Unternehmen, das kosmetische Produkte in die EU importieren und vermarkten möchte, künftig von Tierversuchen absehen.
Versuchsverbote
11.09.2004
◉ Verbot von Tierversuchen für Endprodukte.
◉ Verbot von Tierversuchen für Endprodukte.
11.03.2009
◉ Verbot von Tierversuche für Inhaltsstoffe:
Das Verbot bezieht sich auf rein kosmetische Stoffe. Ausgenommen von dem Verbot sind Routine Tests. Dazu gehören Allergietest, Reproduktionstoxizitätstest und Karzinogenitätstest. Diese sind zugelassen und werden eingesetzt.
◉ Verbot von Tierversuche für Inhaltsstoffe:
Das Verbot bezieht sich auf rein kosmetische Stoffe. Ausgenommen von dem Verbot sind Routine Tests. Dazu gehören Allergietest, Reproduktionstoxizitätstest und Karzinogenitätstest. Diese sind zugelassen und werden eingesetzt.
11.03.2013
◉ Endgültige Einstellung von Tierversuchen, mit Einschränkung:
Das Verbot bezieht sich auf Zutaten, die keinem anderen Produkt zugeordnet sind, Rohstoffe die allein nur in Kosmetika vorkommen. Sind im kosmetischem Produkt Rohstoffe enthalten, die auch in nicht kosmetischen Produkten enthalten sein können, fällt der Stoff unter die Tierversuchs-Vorschrift.
◉ Endgültige Einstellung von Tierversuchen, mit Einschränkung:
Das Verbot bezieht sich auf Zutaten, die keinem anderen Produkt zugeordnet sind, Rohstoffe die allein nur in Kosmetika vorkommen. Sind im kosmetischem Produkt Rohstoffe enthalten, die auch in nicht kosmetischen Produkten enthalten sein können, fällt der Stoff unter die Tierversuchs-Vorschrift.
21.06.2016
◉ Erweiterung für Mittel des kosmetischen Bereichs:
Der Erlass erfolgt durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Die Nutzung von Daten, die aus ausländischen Tierversuchen hervorgehen wird untersagt. Produkte, die auf diesen Daten basieren, erhalten keine EU-Marktzulassung. Damit soll verhindert werden, das das bestehende Tierversuchsverbot umgangen wird, durch Auslagerung der Versuche in Drittländer.
◉ Erweiterung für Mittel des kosmetischen Bereichs:
Der Erlass erfolgt durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Die Nutzung von Daten, die aus ausländischen Tierversuchen hervorgehen wird untersagt. Produkte, die auf diesen Daten basieren, erhalten keine EU-Marktzulassung. Damit soll verhindert werden, das das bestehende Tierversuchsverbot umgangen wird, durch Auslagerung der Versuche in Drittländer.
03.05.2018
◉ Abgeordnete des europäischen Parlaments verabschieden eine Resolution (PE612.269):
Das Europaparlament fordert bis 2023 weltweit das Verbot von Tierversuchen für Kosmetik. Andere Segmente sind nicht von einem Verbot berührt. Wie die Grundlagenforschung, dort wird weiter experimentiert.
◉ Abgeordnete des europäischen Parlaments verabschieden eine Resolution (PE612.269):
Das Europaparlament fordert bis 2023 weltweit das Verbot von Tierversuchen für Kosmetik. Andere Segmente sind nicht von einem Verbot berührt. Wie die Grundlagenforschung, dort wird weiter experimentiert.
01.06.2018
◉ Stichtag zur Erfüllung des Chemikaliengesetz:
Bis zu diesem Datum sollen alle bestehenden Altchemikalien auf ihre gesundheitliche Sicherheit und Umweltgefährdung geprüft sein. Sofern keine alternativen Testmöglichkeiten gegeben sind werden dafür Tierversuche herangezogen. Die Reach Verordnung wurde 2006 eingeführt und trat 2007 in Kraft.
◉ Stichtag zur Erfüllung des Chemikaliengesetz:
Bis zu diesem Datum sollen alle bestehenden Altchemikalien auf ihre gesundheitliche Sicherheit und Umweltgefährdung geprüft sein. Sofern keine alternativen Testmöglichkeiten gegeben sind werden dafür Tierversuche herangezogen. Die Reach Verordnung wurde 2006 eingeführt und trat 2007 in Kraft.
Tierversuchsfrei in der EU
Viele Firmen erklären ihre Produkte als tierversuchsfrei, exportieren jedoch ins Ausland. Insbesondere China stellt hier ein Problem dar. Gelangt das Produkt über die Grenze, werden Tierversuche fällig. "Eine Firma ist nur dann tierversuchsfrei, wenn sie nirgendwo Tierversuche durchführt" (Peta). Namhafte Hersteller haben sich aus diesem Grund vom chinesischen Markt zurückgezogen. Dazu gehören Lavera und LOGOCOS, mit den Marken Sante und Logona. Der Export nach China gefährdet praktisch die Zertifizierung der Produkte. Doch nicht nur der Verlust der Zertifizierung als solche, sondern auch Maxime, Werte und Philosophie stehen für die Zertifizierung und kennzeichnen die Hersteller in ihrer Disziplin.
Tut sich in China was?
ab Juni 2014
◉ landeseigene Kosmetik ist von Tierversuchen befreit.
Dieses gilt jedoch nur für Teilbereiche. Zuvor waren für Kosmetik Tierversuche vorgeschrieben. Alternative Testmethoden dürfen eingesetzt werden, wenn die Produkte in China ausschließlich für den chinesischen Markt produziert sind und es sich um “Non Special Use” Produkte (Nagelpflege, Schminke, Hautpflege, Parfum, Shampoo) handelt. Tierversuche für Kosmetikprodukte sind vorgeschrieben, wenn Produkte international sind und nach China eingeführt werden, sowie Produkte die eine spezielle Funktion erfüllen (Haarfarben, Haarwuchsmittel, Deodorants, Sonnenschutz).
◉ landeseigene Kosmetik ist von Tierversuchen befreit.
Dieses gilt jedoch nur für Teilbereiche. Zuvor waren für Kosmetik Tierversuche vorgeschrieben. Alternative Testmethoden dürfen eingesetzt werden, wenn die Produkte in China ausschließlich für den chinesischen Markt produziert sind und es sich um “Non Special Use” Produkte (Nagelpflege, Schminke, Hautpflege, Parfum, Shampoo) handelt. Tierversuche für Kosmetikprodukte sind vorgeschrieben, wenn Produkte international sind und nach China eingeführt werden, sowie Produkte die eine spezielle Funktion erfüllen (Haarfarben, Haarwuchsmittel, Deodorants, Sonnenschutz).