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Die Abschaffung der Tierversuche für Kosmetik hat eine lange Timeline hinter sich: Chronik eines Verbots

5/5/2017

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Ende der Tierversuche für Kosmetik? - EU & Tierversuche

EU-Kommission führte Verbot ein

Am 11.03.2003  trat  die 7. Änderung der Kosmetik Richtlinie (2003/15/EG) in Kraft. Die Änderung wurde 2004 wirksam und ersetzt die 6. Kosmetik Richtlinie von 1993.  Diese Richtlinie verbot Tierversuche für Kosmetika ab dem 01.01.1998, jedoch konnte dieses Verbot nie vollständig umgesetzt werden. Erst ab 2004 begann sich sachte was zu tun.

Vermarktungsverbote

11.09.2004 
◉ Verkaufsverbot mit Einschränkung: 
An Tieren getestete Endprodukten und Rohstoffe dürfen nicht verkauft werden, wenn es für diese Gruppe alternative Test-Methoden  gibt, die von der EU validiert wurden.

11.03.2009 
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Endprodukten, die an Tieren getestet wurden. 
◉ Verkaufsverbot von Rohstoffen mit Einschränkung:
Rohstoffe die aus Routine Tests mit Tierversuchen stammen sind weiterhin erlaubt, unabhängig ob für diese Versuche alternative Testverfahren vorhanden sind. 
Unternehmen umgingen dieses Verbot, indem sie Tierversuche aus der EU auslagerten und im Ausland realisierten. 
​

11.03.2013 
◉ Endgültiges Verkaufsverbot von Produkten und Rohstoffen aus verbliebenen drei Routine-Tests, die noch an Tieren durchgeführt wurden. Mit diesem Erlass muss jedes internationale Unternehmen, das kosmetische Produkte in die EU importieren und vermarkten möchte, künftig von Tierversuchen absehen.

Versuchsverbote

11.09.2004 
◉ Verbot von Tierversuchen für Endprodukte.

11.03.2009 
◉ Verbot von Tierversuche für Inhaltsstoffe: 
Das Verbot bezieht sich auf rein kosmetische Stoffe. Ausgenommen von dem Verbot sind Routine Tests. Dazu gehören Allergietest, Reproduktionstoxizitätstest und Karzinogenitätstest. Diese sind zugelassen und werden eingesetzt.

11.03.2013 
◉ Endgültige Einstellung von Tierversuchen, mit Einschränkung: 
Das Verbot bezieht sich auf Zutaten, die keinem anderen Produkt zugeordnet sind, Rohstoffe die allein nur in Kosmetika vorkommen. Sind im kosmetischem Produkt Rohstoffe enthalten, die auch in nicht kosmetischen Produkten enthalten sein können, fällt der Stoff unter die Tierversuchs-Vorschrift. 
​

21.06.2016 
◉ Erweiterung für Mittel des kosmetischen Bereichs:
Der Erlass erfolgt durch den  Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Die Nutzung von Daten, die aus ausländischen Tierversuchen hervorgehen wird untersagt. Produkte, die auf diesen Daten basieren, erhalten keine EU-Marktzulassung. Damit soll verhindert werden, das das bestehende Tierversuchsverbot umgangen wird, durch Auslagerung der Versuche in Drittländer.

03.05.2018
◉ Abgeordnete des europäischen Parlaments verabschieden eine Resolution (PE612.269): 
Das Europaparlament fordert bis 2023 weltweit das Verbot von Tierversuchen für Kosmetik. Andere Segmente sind nicht von einem Verbot berührt. Wie die Grundlagenforschung, dort wird weiter experimentiert.

01.06.2018 
◉ Stichtag zur Erfüllung des Chemikaliengesetz: 
Bis zu diesem Datum sollen alle bestehenden Altchemikalien auf ihre gesundheitliche Sicherheit und Umweltgefährdung geprüft sein. 
​Sofern keine alternativen Testmöglichkeiten gegeben sind werden dafür Tierversuche herangezogen. Die Reach Verordnung wurde 2006 eingeführt und trat 2007 in Kraft.

Schlupflöcher

◉ Das EU-Gesetz gilt nicht rückwirkend. 
Diese Regelung trifft nur auf Produktlinien zu, die ab dem 11. März 2013 auf dem europäischen Markt NEU eingeführt wurden. Produkte deren Inhaltsstoffe vor dem 11. März 2013 im Tierversuch getestet wurden, dürfen weiterhin innerhalb der EU vertrieben werden. Viele Kosmetik- und Körperpflegeprodukte sowie auch Haushaltsreiniger gibt es schon lange vor diesem Beschluss. Damit ist also nicht jedes Produkt in der EU frei von Tierversuchen. 

Das Verbot bezieht sich a.) auf die Unterlassung von Tierversuchen am Endprodukt und b.) auf die Unterlassung von Tierversuchen an Inhaltsstoffen, die ausschließlich in kosmetischen Produkten zum Einsatz kommen. 

Stoffe, die nicht ausschließlich für Kosmetik verwendet werden, sind für Tierversuche weiterhin freigegeben: Stoffe die unter das Chemikaliengesetz fallen. 
Reach verlangt toxikologische Untersuchungen auch an längst eingeführten Stoffen. In Kosmetik können chemische Stoffe enthalten sein, die auch in Reinigungs- und Waschmitteln, Medikamenten oder Farben eingearbeitet werden. Ungefähr 90% der chemischen Stoffe werden im Tierversuch getestet. Davon fließen keinesfalls alle der untersuchten Stoffe, sondern nur ein Teil in die Entwicklung von Kosmetik ein. 
​​
◉ ​Export als Lücke
​
Sobald ein Endprodukt oder Rohstoff die Grenze überquert, gelten die Gesetze des anderen Landes. Somit können Endprodukte durchaus außerhalb der EU getestet werden. Aus diesem Grund haben sich einige Unternehmen, insbesondere Produzenten von Naturkosmetik, vom chinesischen Markt zurück gezogen
◉ China und Tierversuche
In den meisten Ländern, dazu gehören die USA und die Schweiz, sind Tierversuche erlaubt, jedoch nicht vorgeschrieben. Pflicht hingegen sind sie in China. Wer dort Kosmetikprodukte vermarkten will, muss die Ware registrieren lassen.  Die zuständige Behörde CDFA (China Food & Drug Administration) verlangt als Voraussetzung für die Registrierung Tierversuche. Ohne Registrierung keine Zollabwicklung. Ausnahme Hongkong: Dort gelten andere Bestimmungen für den Import und Vertrieb - ohne die Verpflichtung zum Tierversuch. 

Tierversuchsfrei in der EU

Viele Firmen erklären ihre Produkte als tierversuchsfrei, exportieren jedoch ins Ausland. Insbesondere China stellt hier ein Problem dar. Gelangt das Produkt über die Grenze, werden Tierversuche fällig. "Eine Firma ist nur dann tierversuchsfrei, wenn sie nirgendwo Tierversuche durchführt" (Peta). Namhafte Hersteller haben sich aus diesem Grund vom chinesischen Markt zurückgezogen. Dazu gehören Lavera und LOGOCOS, mit den Marken Sante und Logona. Der Export nach China gefährdet praktisch die Zertifizierung der Produkte. Doch nicht nur der Verlust der Zertifizierung als solche, sondern auch Maxime, Werte und Philosophie stehen für die Zertifizierung und kennzeichnen die Hersteller in ihrer Disziplin.

Tut sich in China was?

ab Juni 2014
◉ 
landeseigene  Kosmetik  ist von Tierversuchen befreit.
Dieses gilt jedoch nur 
für Teilbereiche. Zuvor waren für Kosmetik Tierversuche vorgeschrieben. Alternative Testmethoden dürfen eingesetzt werden, wenn die Produkte in China ausschließlich für den chinesischen Markt produziert sind und es sich um “Non Special Use” Produkte (Nagelpflege, Schminke, Hautpflege, Parfum, Shampoo) handelt. Tierversuche für Kosmetikprodukte sind vorgeschrieben, wenn Produkte international sind und nach China eingeführt werden, sowie Produkte die eine spezielle Funktion erfüllen (Haarfarben, Haarwuchsmittel, Deodorants, Sonnenschutz). 
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