Konventionelle Kosmetik findest du in jedem Drogeriegeschäft - von günstig bis preisintensiv, attraktiv verpackt mit verlockendem Duft. Schnell ist ein Produkt im Einkaufskorb gelandet. Hast du schon mal einen Blick auf die Inhaltsstoffe geworfen? Produkte enthalten Gifte und das nicht zu wenig. Du hast ein Recht auf Auskunft: Hier erfährst du, wo du dich informieren kannst, was alles in deinem Produkt drin steckt.
In Produkten und Verpackungen kommen zahlreiche Chemikalien zum Einsatz. Der Verbraucher hat das Recht auf Auskunft und Aufklärung, ob ein Produkt besonders besorgniserregende Stoffe enthält - um sich sich dann bewusst für oder gegen einen Kauf entscheiden zu können.
Das hört sich erstmal gut an, nur hinkt das REACH-Verbraucherauskunftsrecht hier weit hintenan: Auf der Kandidatenliste (Liste der schädlichen Stoffe) sind nur Produkte wie Textilien, Spielzeug, Elektrogeräte, Sportartikel und Verpackungen erfasst - Lebensmittel, Kosmetika und andere flüssige Erzeugnisse sind nicht inbegriffen. Dennoch enthalten diese Fabrikate eine große Palette chemischer und somit besonders besorgniserregender Stoffe. Die Liste wird regelmäßig erweitert, doch dauert es insgesamt zu lange, bis Schadstoffe auf der Liste ankommen.
Wann sind Chemikalien schädlich?
Laut REACH gelten Chemikalien als besonders gefährlich, wenn sie
- im Körper nicht abgebaut werden
- sich im Körper über einen längeren Zeitraum ansammeln
- in das Hormonsystem eingreifen können
- Krebs verursachen
- Erbgut schädigen
- die Fruchtbarkeit einschränken
- den Fötus schädigen
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs, Substances of Very High Concern) sind chemische Verbindungen, welche nach der REACH-Verordnung mit besonders gefährlichen Eigenschaften eingestuft werden.
Schädliche Stoffe konventioneller Kosmetik
Die Spannweite schädlicher Stoffe reicht von Konservierungsstoffen, synthetischen Duftstoffen bis zu hormonell wirksamen Inhaltsstoffen, wie z.B. Parabene, Aluminium, Mineralöle, Emulgatoren wie PEG oder synthetisches Glycerin, um einige zu nennen. Der ständige Kontakt mit solchen Stoffen geht nicht spurlos am Körper vorbei.
Inhaltsstoffe auf Mineralölbasis, u.a. Paraffin und synthetisches Glycerin, werden in konventioneller Kosmetik aufgrund ihrer günstigen Herstellung eingesetzt. Synthetische Stoffe haben zudem ein geringes Allergie Potential, das macht sie für den Verbraucher attraktiv. In Wirklichkeit hat jene Art von Bestandteilen keinerlei pflegenden Eigenschaften und verstopfen die Haut. Diese kann dann nicht mehr mit Nährstoffen versorgt werden.
Zu den Stoffen die über die Haut aufgenommen werden gehören Aluminium, das in Verdacht steht Alzheimer und Brustkrebs zu begünstigen. Auch Phthalate dringen in den Körper ein und können z.B. die Bauchspeicheldrüse durcheinander bringen, sowie Fettleibigkeit und Diabetes begünstigen. Ebenso können sich Parabene im Körper anreichern und stehen im Verdacht hormonell wirksam zu sein und Krebs zu forcieren.
Ein Großteil der Stoffe ist schlecht für die Umwelt. Da sie nicht abgebaut werden können, lagern sie sich auf Land, Erde und Schlamm ab und schädigen unsere Gewässer. einen hohen Grad an Bekanntheit hat Mikroplastik erlangt. Kläranlagen können Mikroplastik nicht aus dem Abwasser filtern, so gelangen die Kunststoffe in Umwelt und Meere, wo sie hunderte von Jahren verbleiben und kontinuierlich nicht abschätzbare Schäden verbreiten.
Wie erkennen, was in Kosmetik steckt?
Hersteller unterliegen der Deklarationspflicht, d.h. auf der Verpackung oder dem Produkt müssen alle Inhaltsstoffe aufgelistet sein. Die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe bezeichnet hierfür eine internationale Richtlinie für die korrekte Angabe der Inhaltsstoffe von Kosmetika.
Wer Inhaltsstoffe verstehen und herausfinden will, was sich hinter den einzelnen Begriffen auf der Inhaltsstoff-Liste verbirgt, findet auf haut.de eine umfangreiche Datenbank. Ein ebenso gutes Portal bietet codecheck.info auf dem die Bedenklichkeit einzelner Stoffe angezeigt und deren Eigenschaft erklärt wird.
Auskunft erhalten
Für Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetik und tägliche Bedarfsgüter tritt das Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) ein. Behörden sind hierzu zur Information verpflichtet. Verbraucher haben jederzeit das Recht auf Auskunft und Akteneinsicht, du kannst bei den zuständigen Behörden nachfragen, welche Informationen über die Produkte vorliegen.
Informationen über besorgniserregende Stoffe (SVHCs) gemäß REACH-Verordnung (Artikel 33) zu Erzeugnissen oder Verpackungen können direkt im Geschäft nachgefragt oder bei Händlern, Herstellern und Lieferanten schriftlich angefordert werden. Ist einer der besorgniserregenden Stoffe vorhanden, sind Genannte verpflichtet innerhalb von 45 Tagen kostenfrei Auskunft zu geben, unabhängig von einem Kauf. Die Kandidatenliste der schädlichen Chemikalien wird zweimal pro Jahr aktualisiert (ECHA).
https://echa.europa.eu/de/-/chemicals-in-our-life-right-to-ask
https://echa.europa.eu/de/-/chemicals-in-our-life-right-to-ask
Nehmen wir zu viele Stoffe auf?
Ein Beispiel: Sodium Benzoat ist ein offiziell zugelassener Stoff, der in Kosmetik und Lebensmitteln vorkommt. Für die Konservierung von Lebensmitteln war Benzoesäure im 19. Jahrhundert ein Segen. Jahrzehnte später wurde gewarnt, dass das Salz sich auf das Nervensystem und Erbgut auswirke, sowie ADHS-Symptome auslöse.
Auch die Kombination Benzoat und Vitamin C, wie wir sie in Softdrinks vorfinden, ist in Verdacht geraten Krebs hervorzurufen. Benzoesäure ist als organische Substanz in Obst und Gemüse ganz natürlich enthalten und entsteht auch im menschlichen Körper beim Abbau von Flavonoiden, jenen sekundären Pflanzenstoffen, aufgrund derer wir viel Obst und Gemüse essen sollen. Die empfohlene Obergrenze pro Kilo Körpergewicht liegt bei fünf mg am Tag .
Für die Hautpflege gilt das Salz zwar als sicher, allerdings nehmen wir Sodium Benzoate über die verschiedene Quellen täglich auf, so dass der Maximalwert überschritten werden kann. Produkte mit Sodium Benzoate sollten daher möglichst eingeschränkt werden. Da der Stoff organisch vorkommt, ist er auch für Naturkosmetika zugelassen.
Auch die Kombination Benzoat und Vitamin C, wie wir sie in Softdrinks vorfinden, ist in Verdacht geraten Krebs hervorzurufen. Benzoesäure ist als organische Substanz in Obst und Gemüse ganz natürlich enthalten und entsteht auch im menschlichen Körper beim Abbau von Flavonoiden, jenen sekundären Pflanzenstoffen, aufgrund derer wir viel Obst und Gemüse essen sollen. Die empfohlene Obergrenze pro Kilo Körpergewicht liegt bei fünf mg am Tag .
Für die Hautpflege gilt das Salz zwar als sicher, allerdings nehmen wir Sodium Benzoate über die verschiedene Quellen täglich auf, so dass der Maximalwert überschritten werden kann. Produkte mit Sodium Benzoate sollten daher möglichst eingeschränkt werden. Da der Stoff organisch vorkommt, ist er auch für Naturkosmetika zugelassen.
QUELLEN & LINKS
DAS AUSKUNFTSRECHT
https://www.bund.net/themen/chemie/toxfox/auskunftsrecht/
ERDÖL IN KOSMETIK
https://praxistipps.focus.de/erdoel-in-kosmetik-das-sollten-sie-wissen_103577
SODIUM BENZONATE
https://praxistipps.focus.de/sodium-benzoate-so-schaedlich-ist-es-fuer-die-gesundheit_108428
KONSERVIERUNG MUSS SEIN
https://www.mysalifree.shop/konservierung-muss-sein/
INHALTSSTOFFE INCI
https://www.haut.de/inhaltsstoffe-inci/
INFO KOSMETIK INHALTSSTOFFE
https://www.codecheck.info/info/kosmetik
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ERDÖL IN KOSMETIK
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SODIUM BENZONATE
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Fotografie: Ron Lach | Pexels